Polizei oder ich - Wer hat recht?


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Abgeschickt von Andre am 21 Februar, 2003 um 21:15:13

Hallo

Wurde heute mit meinem Transporter von der Polizei angehalten.
Angeblich müsste ich, selbstständiger Unternehmer mit Transporter kanpp unter 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht, schon bei 2,8 to. einen Fahrtenschreiber haben.
Die Sache ginge laut Polizei zur Staatsanwaltschaft, mit einer Anzeige müsse ich rechnen.
Soweit.
Nun meine ich aber; nicht aber 2,8 - sondern ab 3,5 To. Zul. Gesamtgewicht muss ich einen Fahrtenschreiber haben.
Im Internet finde ich nur wenig, nichts ausführliches, und wenn ist auch nur von 2,8 to. die Rede.

Wer hat Recht?



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