Abgeschickt von Martin am 03 April, 2003 um 14:27:47
Antwort auf: Polizei oder ich - Wer hat recht? von Andre am 21 Februar, 2003 um 21:15:13:
Ich hoffe ich kann Dir helfen, schau mal unter §57a STVZO nach. z.b. bei www.verkehrsportal.de
: Hallo
: Wurde heute mit meinem Transporter von der Polizei angehalten.
: Angeblich müsste ich, selbstständiger Unternehmer mit Transporter kanpp unter 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht, schon bei 2,8 to. einen Fahrtenschreiber haben.
: Die Sache ginge laut Polizei zur Staatsanwaltschaft, mit einer Anzeige müsse ich rechnen.
: Soweit.
: Nun meine ich aber; nicht aber 2,8 - sondern ab 3,5 To. Zul. Gesamtgewicht muss ich einen Fahrtenschreiber haben.
: Im Internet finde ich nur wenig, nichts ausführliches, und wenn ist auch nur von 2,8 to. die Rede.
: Wer hat Recht?