Abgeschickt von Webmaster am 26 Juni, 2000 um 15:08:07
Antwort auf: Verjährung bei Verstoß von Dero am 26 Juni, 2000 um 11:01:39:
3 Monate Verjaehrungszeit, sofern die Behoerde keine Anhoerung oder Bussgeldbescheid veranlasst hat.
Ansonsten beginnt die Verjaehrung von neuem; bei Erlass eines Bussgeldbescheides verlaengert sie sich sogar auf 6 Monate.