Abgeschickt von Dero am 26 Juni, 2000 um 11:01:39
Wenn ich mich richtig erinnere
verjährt eine Geschwindigkeitsvergehen
nach 3 Monaten.
Stimmt das ?
Tatzeit 04.04.2000 dann sollte
die Anzeige bis zum 04.07.2000 bei mir sein
Oder irre ich hier?
Danke