Abgeschickt von Jürgen Elbert am 20 Mai, 2003 um 16:42:46
Antwort auf: Polizei oder ich - Wer hat recht? von Andre am 21 Februar, 2003 um 21:15:13:
Hi,
erstmal Hallo, da ich neu hier bin.
Zu diesem Thema hab ich folgendes unter gefunden:
Wichtige Erstinformationen
Fahrtschreiber / EU-Kontrollgerät
Seit dem 1.1.1994 müssen Fahrzeuge zur Güterbeförderung dann mit einem EU-Kontrollgerät ausgerüstet sein, wenn ihr höchstes zulässiges Gesamtgewicht alleine oder in Verbindung mit einem allenfalls gezogenen Anhänger 3,5 Tonnen übersteigt.
Für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen reicht ein Fahrtenbuch!
Unter EU-Kontrollgerät sind besondere Fahrtschreiber zu verstehen, bei denen der Fahrer bei Stillstand des Fahrzeuges mit einem Drehknopf (Zeitgruppenschalter) die aktuelle Verwendungsart einstellen kann (Lenkpause, Arbeitsbereitschaft, Ruhezeit etc.).
Details
Ausnahmen:
Das Kontrollgerät ist nach der EU-VO entbehrlich (vgl. Art. 4 EWG-VO 3820/85):
für Fahrzeuge oder Kombinationen bis 3,5 t Gesamtgewicht
PKW bis zu 9 Sitzplätzen
im Kraftfahrlinienverkehr unter 50 km Strecke *
Fahrzeuge unter 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit *
Fahrzeuge der Müllabfuhr, des Zirkus- und Schaustellergewerbes *
besondere Pannenhilfefahrzeuge oder bei Probefahrten *
Milchsammelfahrzeuge im landwirtschaftlichen Bereich *
* Bei diesen Fahrzeugen ist ein Fahrtenschreiber nach "alter" Bauart (ohne Drehknopf) dann erforderlich, wenn das Eigengewicht des Fahrzeuges 3,5 t übersteigt.
Quelle:
http://www.wkw.at/docextern/abtvepol/vpa/temp/Fahrtenschreiber.htm
mfG
Jürgen
PS.: Für die Richtigkeit dieser Angabe kann ich keine Gewähr übernehmen, da ich dies selbst nur unter www.Google.de gefunden habe.