Bußgeldkatalog 2001
- Ausschnitt -

Geschwindigkeitsüberschreitungen verjähren nach drei Monaten. Erfolgt seitens der Ordnungsbehörde eine Anhörung, wird die Frist unterbrochen und beginnt von neuem. Dabei ist es unerheblich, ob die Anhörung den Betroffenen erreicht hat.
Ist die Anhörung jedoch an einen anderen gerichtet, so wird dadurch die Verjährung gegenüber dem wirklichen Fahrer nicht unterbrochen.
Mit Erlaß des Bußgeldbescheides wird die Verjährung erneut unterbrochen und beträgt dann sechs Monate.



Überschreitung DM Punkte Fahrverbot
km/h innero. außero. innero. außero. innero. außero.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem anderen Kraftfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3,5t überschritten:
- bei normalen Witterungsbedingungen
bis 10 30 20        
11-15 50 40        
16-20 75 60        
21-25 100 80    
26-30 120 100        
31-40 200 150 1 Monat  
41-50 250 200 1 Monat 1 Monat
51-60 350 300   2 Monate 1 Monat
61-70 600 550   3 Monate 2 Monate
über 70 850 750   3 Monate 3 Monate


Überschreitung DM Punkte
- bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen
(zul. Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist)
100,- • • •
Mit zu hoher, nicht angepaßter Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel oder Glatteis) 100,- • • •

Was Beleidigungen kosten können
Kraftfahrtbundesamt Flensburg
(alle Angaben ohne Gewähr)
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