Re: Bei Gelb von Rotblitzer an Ampelkreuzung geblitzt!


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Abgeschickt von U. Daehn am 19 November, 2001 um 09:16:49

Antwort auf: Bei Gelb von Rotblitzer an Ampelkreuzung geblitzt! von ck hans am 15 November, 2001 um 23:05:51:

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, wirst Du Dir ein Gutachten leisten können. Der Sachverständige muss überprüfen, ob die Induktionsschleife in Verbindung mit dem Computer, der für die Blitzauslösung zuständig ist, falsch geschaltet oder programiert ist. Anderenfalls sage ich voraus, dass man Deinem Zeugen kaum glauben wird. In jedem Falle würde ich zunächst zur Fahrereigenschaft schweigen und das Bild ansehen. Es gibt immer noch genügend Fälle, in denen das Bild wirklich unbrauchbar ist. Dann kann Dir schon mal die Fahrereigenschaft nicht nachgewiesen werden und das Verfahren muss ohnehin eingestellt werden. Gruß UD


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