Geschwindigkeitsmessungsmethode fragwürdig


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Abgeschickt von René am 03 November, 2001 um 13:43:57

Mir fuhr auf der Autobahn auf einer 80er Strecke eine Zivilwagen hinterher und stoppt mich.
Die Geschwindigkeit wurde so ermittelt.
Man stoppt in dem Wagen die Zeit, die von einer Autobahnauffahrt zu anderen brauchte und setzte die Strecke ins Verhältnis zur benötigten Zeit.
Da kam ein Wert von 123 km/h raus. Abzüglich 10 % Toleranz landeten die Herren bei 110 km/h.
Ist diese Methode zulässig und beweiskräfig? Es wurde keine Radar- oder Videomessung vorgenommen?
Über Ratschläge wäre ich dankbar.
René


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