Abgeschickt von Carsten am 04 September, 2003 um 23:35:45:
Bedeutet viel Ärger!
Wenn ich die Tat aber bestreite und angebe meinen Wagen verliehen zu haben, den Namen des Fahrers aber nicht nenne..!
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit durch die Verjährungsfrist mit einem blauen Auge davon zu kommen??
Bitte schreibt mir alle Möglichkeiten die ihr kennt...
Gruss Carsten