Re: Starenkasten blitzt JEDES Fahrzeug


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Abgeschickt von Jutta am 12 Juli, 2003 um 10:52:27:

Antwort auf: Starenkasten blitzt JEDES Fahrzeug von Randy am 11 Maerz, 2003 um 09:25:45:

Hallo,
mit 100% iger Sicherheit ist ein solches Vorgehen nicht korrekt.
Ich würde den Fall dem ADAC schildern.

Gruß
Jutta

: Ich versuche gerade bei uns in der Gemeinde rechtlich gegen einen Starenkasten vorzugehen und brauche diesbezüglich Eure Hilfe!

: Und zwar ist der Kasten am Ende einer Anliegerstraße montiert, die auf eine Kreuzung führt. D.h. der Starenkasten steht direkt neben der Ampel am ENDE der Anliegerstraße. Wenn man durch die Straße durchfährt und über die Ampel an der Kreuzung, wird man geblitzt!! Und zwar egal welches Lichtzeichen die Ampel gerade anzeigt, es geht einzig und allein darum, jeden aufzunehmen der die Straße durchquert. Dann werden auf der Gemeindeverwaltung die Leute aussortiert, die rechtmäßig die Straße durchfahren sind (z.B. Anlieger, Linien- und landwirtschaftlicher Verkehr, Radfahrer)

: Dieses Vorgehen ist meiner Meinung nach aus Datenschutzgründen äußerst bedenklich. Geht man z.B. mal folgendes Gedankenspiel durch, wird einem das schnell klar: Ein Möbelpacker fährt in die Anliegerstraße rein (darf er in dem Fall ja wohl) um bei einem Anwohner schwere Möbel anzuliefern. Er liefert alles ab, fährt weiter und wird geblitzt, OBWOHL er eigentlich gar nichts unrechtmäßiges getan hat. Er erhält dann ein Schreiben von der Verwaltungsbehörde, und wird aufgefordert ein Ordnungsgeld zu zahlen. Um diesem Ordnungsgeld nun zu entgehen muß er Rechenschaft darüber ablegen, warum er durch die Straße gefahren ist! D.h. ER muß beiweisen, daß er unschuldig ist, er trägt die Beweislast!

: Diese Art der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten kann man beispielsweise nicht mit einem Geschwindigkeitsblitzer vergleichen, da bei einem Geschwindigkeitsblitzer jeder Geblitze den Tatbestand des zu schnellen Fahrens ja erfüllt hat. So jedoch nicht bei diesem Verfahren, bei denen auch Unschuldige abgelichtet werden, die sich zudem noch rechtfertigen müssen um einer Strafe zu entgehen!

: Kennt jemand von Euch Urteile, oder irgendwas das ich gegen diese Vorgehensweise verwenden kann? Habe mich schon an den Datenschutzbeauftragten gewandt, aber dort wurde kein datenschutzrechtlicher Verstoß festgestellt! Allerhand!




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