Video - Messwagen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.webmedia-ms.de ]

Abgeschickt von Roland Hellmig am 20 Februar, 2003 um 22:40:16

Bin von einem Video-Messwagen gefilmt worden und mußte dem Fahrzeug, nachdem es mich überholt hatte, von der Autobahn runter folgen. Ich hab mir die Aufnahme nicht angesehen, vermute aber, daß auf dem Film lediglich mein Fahrzeug zu erkennen ist, nicht aber der Fahrer selbst. Der Messwagen war nur mit einer Person besetzt. Ist diese Messung für die Polizei trotzdem gerichtlich verwertbar? Ich könnte doch, wie bei einem Blitzer-Foto, auf dem der Fahrer nicht eindeutig zu identifizeren ist, einfach behaupten, ich wäre nicht gefahren. Da ich mich nicht ausweisen konnte, weil ich keine Papiere dabeihatte, hat sich der Beamte meine mündlichen Angaben zur Person per Funk bestätigen lassen. Aber meinen Namen, Adresse und Geburtstag kennen auch andere Personen aus meinem Bekanntenkreis, sodaß nicht zwangsläufig ich das Fahrzeug geführt haben muß. Ist es nicht so, daß bei einer evtl. Gegenüberstellung Aussage gegen Aussage steht und das Verfahren eingestellt werden muß? Wer kennt sich da aus?
MfG
Roland


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.webmedia-ms.de ]