Abgeschickt von Stevie am 28 November, 2002 um 09:48:34
Hi Leutz,
kennt sich einer damit aus:
Der Fall:
210 km/h bei 120 km/h
nicht einhaltung dees Abstands zum Vordermann.
Ich habe mal gehört das man maximal für den schlimmsten Verstoß beschuldigt werden kann und nicht für beide verstöße.
Weiß da einer genaues?