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Abgeschickt von Stevie am 28 November, 2002 um 09:48:34

Hi Leutz,

kennt sich einer damit aus:

Der Fall:
210 km/h bei 120 km/h
nicht einhaltung dees Abstands zum Vordermann.

Ich habe mal gehört das man maximal für den schlimmsten Verstoß beschuldigt werden kann und nicht für beide verstöße.

Weiß da einer genaues?


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